Gemeinderat genehmigte Änderungssatzung zu Gemeindesatzungen
Angelbachtal. (ram) Schnell abgehandelt war in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Anpassung verschiedener Gemeindesatzungen hinsichtlich der Neuregelung der Umsatzsteuer.
Statt die Vorschriften hier zu entflechten, würde vieles komplizierter, schickte Bürgermeister Frank Werner vorweg. Rechnungsamtsleiter Horsinka erklärte, dass für nicht hoheitliche Aufgaben, die praktisch auch ein Unternehmen leisten könne, zukünftig Umsatzsteuer abgeführt werden müsse.
Als Beispiel nannte der Kämmerer das Leerpumpen eines Kellers durch die Feuerwehr. Für diese Leistung sei zukünftig Umsatzsteuer abzuführen, die als Mehrwertsteuer zu den erhobenen Entgelten hinzukomme.
Gleichzeitig sei es in bestimmten Bereichen auch möglich, dadurch Vorsteuer geltend zu machen. Bei Bauhofmaschinen oder der Feuerwehrausstattung, die Karl Kern (Freie Wähler) hinterfragte, sei dies aber nicht möglich. Die privatrechtliche Nutzung der Geräte läge unter zehn Prozent, begründete der Kämmerer.
Mit der einstimmig erlassenen „Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen“ wurde sowohl die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung, die Friedhofssatzung, die Verwaltungsgebührensatzung wie auch die Wochenmarktsatzung geändert.