Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Angelbachtal ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.angelbachtal.de
Die Gemeinde Angelbachtal orientiert sich an den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Für folgende Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG vorübergehend geltend gemacht:
- PDF-Dokumente sind noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt worden.
- Auf der Webseite werden noch keine Videos in Gebärdensprache angeboten.
- Bei den auf den Seiten veröffentlichten Grafiken oder Bilder fehlen teilweise die Textbeschreibungen.
- In Videos sind keine Audiodeskriptionen eingebunden.
- Es besteht derzeit keine Möglichkeit für eine kontrastreiche Darstellung.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.01.2021 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15.08.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.angelbachtal.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Bürgermeisteramt Angelbachtal
Schlossstr. 1
74918 Angelbachtal
Tel. 07265 / 91200
E-Mail: rathaus@angelbachtal.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie an die Gemeinde Angelbachtal eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Gemeinde Angelbachtal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.