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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.5.2020: Betreuungsbeiträge nur dann, wenn betreut wird

Gemeinderat stimmte für Erlass der April- und Mai-Kinderbetreuungsbeiträge – Abrechnung zukünftig tageweise

 

 

Angelbachtal. (ram) Die Kinderbetreuungsbeiträge für die Monate April und Mai werden den Eltern erlassen, entschied der Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft in der Sonnenberghalle einstimmig. Seit 16. März sind Kindergärten, Kinderkrippe und Kernzeitbetreuung der Schule coronabedingt geschlossen. Lediglich eine Notbetreuung für einzelne Kinder fand in dieser Zeit statt, führte Bürgermeister Frank Werner aus.

Die Elternbeiträge wurden im April und Mai entsprechend den Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände nicht abgebucht. Pro Monat betrug der Ausfall für kirchliche und kommunale Kindergärten zusammen rund 40.000 Euro, so Werner.

Vom Land wurde den Gemeinden inzwischen eine Soforthilfe für Einnahmeausfälle zugesagt. Eine Komponente davon gibt es für Kindergartenplätze, eine weitere für allgemeine Ausfälle pro Einwohner. Zusammen bezifferte das Rechnungsamt den Landesausgleich für April auf rund 31.000 Euro und für Mai auf etwa 20.000 Euro. Weitere Zuschüsse für die Folgemonate seien in Verhandlungen, so der Bürgermeister auf die Frage von Gemeinderätin Anne Gmelin.

Bezahlen müssen dem Beschluss des Rates zufolge die beiden Monate nur die Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen mussten. Keine Resonanz fand der Vorschlag von Lukas Del Monego, auch für notbetreute Kinder den Beitrag zu erlassen, denn hier hätten auch die Eltern in dieser Zeit deutlich mehr geleistet, begründete er. Wie andere Räte lobte Del Monego aber die vorgeschlagene Lösung der Gemeinde und verwies auf andere Entscheidungen in der Umgebung.

„Für die Eltern gut, für die Gemeinde schlecht“ fasste Christoph Haag zusammen, der auch in Erinnerung rief, dass die Eltern für den halben Monat März Beträge bezahlt haben, in dem die Einrichtungen bereits geschlossen waren. Weiter hinterfragte er die aktuell reduzierten Betreuungszeiten, die auf das verfügbare Personal zurückzuführen seien, so Hauptamtsleiter Diethelm Brecht dazu. Die Frage, wann der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden könne, blieb offen. Derzeit sieht die Landesverordnung nur eine Betreuung von maximal 50 Prozent der Kinder vor.

Entschieden wurde von den Bürgervertretern deshalb auch, dass für die kommenden Monate nur für die Kinder, die tatsächlich eine Einrichtung besuchen können, Beiträge erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Betreuungstage und der Betreuungsform. Daher werden weitere Betragsausfälle zu verzeichnen sein, erklärte der Bürgermeister. Ein Lob richtete dieser an die Eltern, die derzeit ihre Kinder zuhause betreuen und sprach auch von einer „enormen Herausforderung für die Familien.“

 

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