Höchster Schlossparkbaum ist vom Eschentriebsterben betroffen – Platanen werden zurückgeschnitten
Angelbachtal. (ram) Mit einem bunten Themenmix hatte sich der Gemeinderat bei seiner ersten Zusammenkunft des Jahres zu befassen. Hauptamtsleiter Diethelm Brecht hatte schlechte Nachrichten mit in die Sonnenberghalle gebracht, wie er erklärte, denn wieder muss ein großer Baum im Eichtersheimer Schlosspark gefällt werden. Schon seit Jahren beobachte man die Esche am Rande des Schlossparkwäldchens, immer wieder wurde sie von einem Baumsachverständigen begutachtet und auch bereits zurückgeschnitten.
Doch inzwischen zeigt die Krone deutliche Schäden und der Sachverständige stufte sie als nicht mehr verkehrssicher ein. Auch den Forstrevierleiter Bernd Niederer hatte man zurate gezogen, doch auch er konnte mit Verweis auf das Eschentriebsterben, welches auch in den Kraichgauwäldern um sich greift, keine Hoffnung machen. Bei der seit längerem bekannten Krankheit faulen die Wurzen ab, so dass auch ein nahezu gesund aussehender Baum einfach umfallen kann.
Im Februar soll der vielleicht höchste Baum des Parkes, vermutlich über 100 Jahre alt, wie Brecht sagte, gefällt werden. Doch man wolle die Erinnerung wach halten, und wenn möglich eine große Bank aus dem Stamm sägen. Roland Lang (Junge Liste) schlug vor, den Stamm zu verkaufen und das Geld für Nachplanzungen zu nutzen. Diese wird es geben, nur Eschen seien aufgrund der Anfälligkeit nicht möglich, so Brecht.
Zurückgeschnitten werden müssen aufgrund der Astbruchgefahr auch die großen Platanen auf der Nordseite des Parkes. Hier gehe es darum, nicht nur die Besucher in der Allee zu schützen, sondern auch um die Bäume selbst. Würde ein Ast brechen, könnte der dicke Stamm dabei über einige Meter aufgerissen werden. Die Arbeiten sollen ebenfalls im Februar durchgeführt werden, die Platanenallee wird dafür einige Tage abgesperrt werden müssen.
Einstimmig billigten die Bürgervertreter den nächsten Verfahrensschritt hin zu Stellplatzsatzungen für die Ortskerne von Eichtersheim und Michelfeld. Hintergrund ist, dass aufgrund eines Gemeinderats-Grundsatzbeschlusses seit vielen Jahren bei Bauanträgen zwei Stellplätze für Autos je Wohneinheit gefordert werden. Die Landesbauordnung schreibt aber nur einen Stellplatz vor, was zu einer rechtlichen Lücke führt. Geschlossen werden soll diese mittels einer Satzung. Gelten soll diese aber nur für Bereiche, in denen es keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt, also vorwiegend in den Ortskernen, wie Susanne King vom Gemeindebauamt erklärte. Ansonsten gelten die Festlegungen der Bebauungspläne. Deutlich wurde auch, dass für bestehende Gebäude der Bestandsschutz gelte, erst bei größeren baulichen Veränderungen oder Neubauten würden die Regeln greifen. Nach der Entscheidung des Gemeinderates sollen die Satzungen nun öffentlich ausgelegt werden. Der Satzungsbeschluss ist im Frühsommer vorgesehen.
Einstimmig verlängert wurde vom Gemeinderat der Rahmenvertrag für Instandsetzungsarbeiten im Straßenbau mit der Firma Riedelberger aus Sinsheim. Somit kann die Firma bei kleineren oder kurzfristigen Arbeiten, beispielsweise nach Wasserrohrbrüchen beauftragt werden. Vorausgegangen war eine Ausschreibung im Jahr 2019, bei der die Firma als günstigste Bieterin hervorgegangen war. Gemeinderat Karl Kern (Freie Wähler) schlug vor, die schlimmsten Schäden am Straßennetz systematisch zu erfassen und dann abarbeiten zu lassen. Auf einen Bereich in der Gartenstraße machte er die Verwaltung direkt aufmerksam.