Vereine sollen bei Investitionen gestützt werden
Gemeinderat änderte Vereinsförderrichtlinien – Tennisclub erhält Zuschuss für Dachsanierung
Angelbachtal. (ram) Als erstes wird der Angelbachtaler Tennisclub von den geänderten Vereinsförderrichtlinien profitieren, die der Gemeinderat erst in seiner letzten Sitzung einstimmig genehmigt hatte. Die wesentliche Änderung betraf die Investitionsförderung, die im Jahr 2012 in die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde aufgenommen wurden. Bisher wurde auf Antrag für den Erwerb eigener Grundstücke, den Bau oder die Generalsanierung eigener Sportanlagen oder Vereinsheime sowie für die Anschaffungen von für das Vereinsleben nützlichen Investitionsgütern im Einzelwert von mindestens 1.000 Euro ein Investitionszuschuss von 15 Prozent gewährt. Dieser Satz wurde jetzt auf 30 Prozent erhöht. Gestrichen wurde in den Förderrichtlinien außerdem der feste Höchstbetrag, dieser soll zukünftig im Einzelfall vom Gemeinderat festgelegt werden.
Entfallen ist auch die bisherige Antragsfrist bis Ende Oktober für Maßnahmen, die im Folgejahr bezuschusst werden sollten. Hiermit solle den Vereinen die Möglichkeit gegeben werden, auch bei kurzfristigen Maßnahmen Zuschüsse erhalten zu können, so Bürgermeister Frank Werner. Mit der Änderung verfolge die Gemeinde die Absicht, Vereine bei der Abwicklung von anstehenden Investitionen zu stützen. Die Vereine seien zunehmend nicht mehr in der Lage, größere Investitionen zu Schultern, wie dies vielleicht noch vor 20 oder 30 Jahren der Fall gewesen sei.
Voraussetzung für eine Investitionsförderung ist, dass der Verein im Regelfall mindestens 50 Mitglieder haben muss und davon zwei Drittel ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben müssen.
Verschiedene Vereine hatten jüngst hinsichtlich der Förderung bei der Gemeinde nachgefragt, so der Bürgermeister. Als erster hatte jetzt der Tennisclub zwei Anträge eingereicht, die die Bürgervertreter ohne Diskussion bewilligten. Geplant ist beim Tennisclub die Sanierung der hinteren Dachhälfte des Clubhauses sowie die Anschaffung einer Reinigungsmaschine für die Tennisplätze. Die förderfähigen Gesamtkosten wurden mit 17.000 Euro angesetzt, maximal 30 Prozent davon kann der Verein als Zuschuss erhalten.