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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.01.2019: Regeln zur Kommunalwahl wurden festgelegt

Angelbachtal. (ram) Mit der am 26. Mai 2019 anstehenden Kommunal- und Europawahl befasste sich jetzt der Gemeinderat. Festgelegt wurde, die Wahlbezirke wie bisher in Eichtersheim (Wahllokal Rathaus), Michelfeld (Wahllokal evangelisches Gemeindehaus) und in einen Briefwahlbezirk einzuteilen.
Für die Kommunalwahlen wird ein Gemeindewahlausschuss gebildet, dem Ursel Balheim vorsteht. Die Gemeinderätin wird sich nicht erneut zur Wahl stellen. Ihre Stellvertreterin kommt mit Susanna Trumpf ebenfalls aus den Reihen des aktuellen Gemeinderates, auch sie möchte nicht mehr kandidieren. Da sowohl Bürgermeister Frank Werner erneut als Kreisrat kandidieren und auch Hubert Mildenberger (Bürgermeister-Stellvertreter) sich erneut als Gemeinderat aufstellen lassen möchte, standen diese für den Gemeindewahlausschuss nicht zur Verfügung.
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge soll vom 9. bis 28. März dauern, am 1. April wird der Gemeindewahlausschuss die Wahlvorschläge prüfen und am 5. April öffentlich bekannt geben.
Festgelegt wurde von den Gemeinderäten auch die Regeln zur Wahlwerbung: 20 Plakate dürfen im Zusammenhang mit der örtlichen Gemeinderatswahl im öffentlichen Raum aufgehängt werden. Zur Europawahl werden zehn Plakate gestattet.
Tabu bleibt vier Wochen vor der Wahl auch die Veröffentlichung von Beiträgen der Parteien und Vereinigungen im Mitteilungsblatt. Gestattet sind lediglich kurze Ankündigungen oder Anzeigen. Doch auch für diese gibt es Einschränkungen: Die Rückseite des Amtsblatts muss frei von Wahlwerbung bleiben.

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