Gemeinderäte genehmigten Umbau und Umnutzung der Besenwirtschaft Gmelin – Drei Ferienwohnungen sind ebenfalls geplant
Angelbachtal. (ram) Schwierige Entscheidung für die Gemeinderäte vor gut gefüllten Zuhörerrängen: Konkret ging es um die Besenwirtschaft der Familie Gmelin in der Michelfelder Karlstraße. Seit dem Jahr 2010 darf die umgebaute ehemalige Scheune im hinteren Grundstücksbereich als Weinverkostungsraum und Besenwirtschaft genutzt werden.
Allerdings gibt es bei dieser Art von Genehmigung enge Grenzen, wie Anne Gmelin auf Nachfrage erläuterte: Nur 16 Wochen darf die Besenwirtschaft im Jahr geöffnet haben, zusätzliche Öffnungstage für eine Geburtstagsfeier oder eine Reisegesellschaft seien schwer möglich. Auch vor dem Hintergrund, die Besenwirtschaft etwas umzubauen und den Thekenbereich zu vergrößern, wurde jetzt der Antrag „zur Umnutzung der ehemalig landwirtschaftlich genutzten Räume in Gastraum mit Nebenräumen“ sowie der Antrag auf Erteilung einer Gaststättenkonzession gestellt. Auch dazu seien bauliche Maßnahmen erforderlich, so Anne Gmelin, unter anderem seien separate Mitarbeitertoiletten zu errichten.
Mit der Gaststättenkonzession ist es dann grundsätzlich möglich, den Besen ganzjährig zu öffnen. Doch das hat das Ehepaar Gmelin derzeit gar nicht vor, wie auf Anfrage mitgeteilt wurde.
Für die Gemeinderäte spielte dies ohnehin keine Rolle. Sie hatten auf Grundlage des Baurechts zu entscheiden, wie Bauverwaltungsleiter Daniel Oestrich erläuterte. Allerdings ging es in der Entscheidung nur um das „gemeindliche Einvernehmen“. Entscheiden muss letztendlich die Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim. Von dort wurde das Vorhaben im unbeplanten Innenraum entsprechend des Baugesetzbuchs bereits geprüft. Da es sich bei der Karlstraße um den Charakter eines Mischgebiets handle – Bäcker, Bank, Ladengeschäfte befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft – sei auch eine Gaststätte zulässig.
In einem weiteren Antrag ging es um das Wohngebäude im vorderen Grundstücksteil. Aktuell wird dieses als eine Ferienwohnung vermietet, die sich laut Auskunft der Familie Gmelin großer Beliebtheit erfreut. Deshalb möchte man das mehrstöckige Gebäude in drei getrennte Ferienwohnungen aufteilen. Auch dazu gebe es von rechtlicher Seite keine Einwendungen, so Bauverwaltungsleiter Daniel Oestrich.
Knackpunkt seien lediglich die Parkplätze in der engen Karlstraße. Baurechtlich müssen insgesamt acht Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Vier sollen durch einen Schuppenabbruch im Innenhof des Grundstücks entstehen. Vier weitere sollen über eine Baulast vor dem neu gebauten Weingut der Familie Gmelin in der Brunnenstraße gesichert werden. Da es sich nur eine Distanz von rund 350 Meter handle, sei dies rechtlich zulässig.
Somit empfahl Bürgermeister Frank Werner den Gemeinderäten eindringlich, ihr Einvernehmen für beide Vorhaben zu erteilen, und somit „offen und ehrlich mit der Anwohnerschaft umzugehen.“ Aus rechtlicher Sicht könne sich die Stadt Sinsheim auch über die Gemeinderatsentscheidung hinwegsetzen, vielmehr müsse sie eine baurechtlich korrekte Entscheidung treffen, die notfalls vor Gericht bestand habe.
Verschiedene Stellungnahmen von Anwohnern, die allesamt Lärm, Parksituation oder auch eine zu erwartende Geruchsbelästigung anführten, ließen schnell deutlich werden, dass die Bürgervertreter hier keine Entscheidung treffen können, die alle Beteiligten zufrieden stellen wird.
Von Verwaltungsseite hatte es zuvor Gespräche gegeben, so Bauverwaltungsleiter Oestrich, um auf die Bedenken der Nachbarschaft einzugehen. Demzufolge soll unter anderem der Betrieb im Außenbereich nur bis 22 Uhr zugelassen sein, die Sperrzeit beginnt unter der Woche bereits um 23 Uhr, am Wochenende um 1 Uhr.
Gegenargumente waren in der Aussprache der Räte keine zu erkennen, vielmehr wurde an die ehemalige Bäckerei Gomes in unmittelbarer Nachbarschaft, oder auch das ehemalige Gasthaus Löwe erinnert. Werner Müller wies auf den unweit liegenden öffentlichen Gemeindeparkplatz hin, der ebenfalls zur Verfügung stehe. Kritisch sah Ingo Pupak die Lärmschutzfestlegungen, die im Streitfall nur schwer zu überprüfen seien.
Bei lediglich zwei Enthaltungen wurde die Umnutzung des vorderen Gebäudes in drei Ferienwohnungen genehmigt, drei Enthaltungen gab es zum Umbau und zur Umnutzung im Bereich der Besenwirtschaft.