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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.11.2024: Erste Bauplätze sollen meistbietend versteigert werden

Gemeinderat befasste sich mit Vergaberichtlinien – Mindestpreis liegt zunächst bei 500 Euro pro Quadratmeter

Angelbachtal. (ram) Schon einige Monate ist die Erschließung des Baugebiets „Unterer Eichenweg“ am Michelfelder Ortsrand abgeschlossen. Jetzt soll die Vermarktung der insgesamt elf Bauplätze in besonderer Hanglage beginnen. Dazu beriet der Gemeinderat nun über die Anpassung der Vergaberichtlinien, allerdings sollen die ersten beiden Plätze höchstbietend versteigert werden.
Bei den restlichen neun Plätzen sollen dann, sowohl ortsbezogene wie auch soziale Vergabekriterien über ein Punktesystem die Reihenfolge für die Vergabe festlegen. Dieses war bereits bei anderen Baugebieten in der Gemeinde zur Anwendung gekommen.
Angesichts der Zins- und Konjunkturentwicklung ist die Interessensliste, die zu Beginn der Planungen etwa 80 Namen enthielt, deutlich geschrumpft, so Bauverwaltungsleiter Daniel Oestrich. Daher wollte man mit der Vermarktung auch etwas abwarten. Aktuell lägen der Gemeinde rund 30 Interessensbekundungen vor. So äußerte sich die Verwaltung weiter optimistisch, die Plätze schnell verkauft zu bekommen.
Welche Preise dabei erzielt werden können, soll jetzt die Versteigerung der beiden ersten Plätzen zeigen. Ähnlich wie bei einem weiteren Platz im Eichtersheimer Baugebiet „Wackeldorn“ handelt es sich bei den Grundstücken am Michelfelder Eichenweg um große Grundstücke in Feldrandlage. Aufgrund der „besonderen Topografie“ und der „hochwertigen Wohnlage“ soll der Mindestpreis bei der Versteigerung der drei Grundstücke bei 500 Euro pro Quadratmeter liegen. 
Bei dieser Versteigerung, die über das Onlineportal „Baupilot“ erfolgen soll, spielen die Vergabekriterien keine Rolle. Demnächst sollen die Interessenten darüber informiert werden, dann wird es eine vierwöchentliche Bieterfrist geben. Als Zuschlagskriterium wird der höchstgebotene Quadratmeterpreis festgesetzt. 
Erst nach Verkauf dieser ersten Plätze soll der Gemeinderat die Preise für die restlichen Grundstücke festsetzen, die dann entsprechend den Vergaberichtlinien vermarktet werden. Die Vergaberichtlinien mit Punktesystem wurden dazu jetzt bereits angepasst. Insbesondere bei den Bestimmungen zum Kaufvertrag wurden kleine Änderungen vorgenommen. Einstimmig und ohne Diskussion wurde das Vergabeverfahren durch Versteigerung, wie auch die neuen Vergaberichtlinien beschlossen.
 

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