Sieben Flächen werden berücksichtigt – Strom für 10000 Haushalte könnte erzeugt werden – Regionalplanverfahren läuft parallel
Angelbachtal. (ram) Mit Fragen aus der Bürgerschaft zum Schlossteich und dem Regionalplanverfahren zu Windkraftflächen begann die jüngste Gemeinderatssitzung, in deren Mittelpunkt die Freiflächen-Photovoltaik stand. Bei einer Enthaltung wurde der Aufstellungsbeschluss für entsprechende Bebauungspläne gefasst.
Seit dem Jahr 2022 läuft das Verfahren zur Fortschreibung des „Teilregionalplan Photovoltaik“ in der Rhein-Neckar-Region. Von Gemeinde und Eigentümern konnten hierzu mögliche außerörtliche Flächen für die Stromerzeugung an den Regionalverband gemeldet werden.
Allerdings führen Kriterien des Verbands dazu, dass längst nicht alle Flächen ins Verfahren aufgenommen wurden. Darauf ging Hauptamtsleiter Diethelm Brecht in einem kurzen einleitenden Vortrag zum aktuellen Stand ein. Unter anderem die Bodengüte und die Flächengröße spiele eine Rolle, auch Weinbergflächen werden nicht berücksichtigt, so Brecht. Erst im Februar seien die Kriterien vom Planungsausschuss des Regionalverbandes aufgrund der zahlreichen Flächenmeldungen hinsichtlich der landwirtschaftlichen Belange noch einmal verschärft worden. Ziel der Landesregierung ist es, 0,2 Prozent der Landesfläche für die Stromerzeugung zu nutzen.
Mit sieben Vorrangflächen auf der Gemarkung, die in der ersten Offenlage des Regionalplanentwurfs enthalten waren, hatte sich der Rat bereits im vergangenen Frühjahr beschäftigt und diesen zugestimmt. Nun möchte die Gemeinde nicht warten, bis das Regionalplanverfahren abgeschlossen ist, sondern parallel bereits Änderungen des Flächennutzungsplans anstreben und Bebauungspläne erarbeiten. Zwei Gemeinderäte mussten aus Befangenheitsgründen hinsichtlich eigener Flächen vom Ratstisch abrücken, von den anderen wurde teils emotional diskutiert.
Als „verfrüht“ bezeichnete Christoph Haag (Bunte Liste) die Aufstellungsbeschlüsse und wollte wissen, wem die Flächen gehören. Bis auf eine Teilfläche seien alle in Privatbesitz, erklärte Bürgermeister Frank Werner. Etwa ein Drittel der ursprünglich gemeldeten Flächen seien vom Verband nicht berücksichtigt worden, erklärte Werner auf Nachfrage von Markus Haaß (BV/CDU).
Auf jeden Fall solle man das Planverfahren starten, meinte Lukas Del Monego (Junge Liste). Sollten es weitere Flächen in den Regionalplan schaffen, könne man notfalls einen weiteren Plan aufstellen. „Wir sind in der Pflicht“ erklärte Jürgen Lutz (Freie Wähler), verwies jedoch auch auf seine schwerwiegende Abwägung hinsichtlich des „fruchtbaren Ackerlandes“, welches dann für die Stromerzeugung genutzt werde.
Auch die Kosten des Verfahrens wurden von Roland Lang (BV/CDU) hinterfragt. Diese dürften im fünfstelligen Bereich liegen, erklärte der Bürgermeister, diese müsse jedoch ein späterer Betreiber einen Solarparks tragen. Elisabeth Olesch (Junge Liste) fand positiv, dass mehr Flächen gemeldet wurden, als in der Region benötigt werden. Somit können die besseren landwirtschaftliche Flächen erhalten werden.
Auf den insgesamt rund 25 Hektar Flächen (0,14 Prozent der Gemarkungsfläche), die sich in sieben einzelne Bereiche aufteilen, könnten der Verwaltung zufolge Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 40000 kWp errichtet und damit jährlich 47000 Megawattstunden Strom erzeugt werden. Dies entspreche rechnerisch dem Bedarf von etwa 10000 Vier-Personen-Haushalten.
Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss für Bebauungspläne startet nun ein größeres Verfahren, in dem auch der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft geändert werden muss.
Nicht sicher ist für Bürgermeister Frank Werner, für wie viele der sieben Flächen es am Ende tatsächlich einen rechtsgültigen Bebauungsplan gibt. Zahlreiche planerische Untersuchungen bis hin zum Umweltbericht müssen durchgeführt werden, später folgen Offenlagen und die Gelegenheit für Stellungnahmen, die abzuwägen und zu berücksichtigen sind. Deutlich machte Werner in der Sitzung gleich mehrfach, dass für Vorrangflächen, die vom Regionalplan nicht mehr weiter verfolgt würden, auch eine gemeindliche Planung keinen Sinn mache.