Wasserentnahme aus Gewässern
Die anhaltende Trockenheit macht nicht nur uns Menschen und unseren Gärten zu schaffen, auch die Tier- und Pflanzenwelt ist von der Wasserknappheit betroffen. Wichtig ist daher, dass den Bächen nicht zu viel Wasser entnommen wird.
An unseren Bächen ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Pumpanlagen, um den Gewässern Wasser zu entnehmen, sind nach § 20 Abs. 1 Wassergesetz grundsätzlich nicht gestattet.
An der Wasserentnahmestelle in der Friedhofstraße ist die Wasserentnahme auf Einheimische beschränkt. Bitte holen Sie tzotzdem nur so viel, wie sie unbedingt benötigen.
Das Füllen von Planschbecken, Pools oder dergleichen ist mit diesem Quellwasser grundsätzlich nicht gestattet. Das Wasser darf nur für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau in beschränktem Umfang entnommen werden.
Wir bitten um Beachtung