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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der
2. Änderung des Bebauungsplanes „Etzwiese“ und der Änderung der Örtlichen Bauvorschriften

Der Gemeinderat der Gemeinde Angelbachtal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.09.2022 über die im Zuge der bisherigen Verfahrensschritte zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Etzwiese“/der Örtlichen Bau-vorschriften eingegangenen Stellungnahmen beraten, die hieraufhin modifizierten Entwürfe gebilligt sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes sowie der Örtlichen Bauvorschriften ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen:


Die Änderung des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB im „beschleunigten Verfahren“. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Ausarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird verzichtet.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Reaktivierung brachgefallener, ehemals gewerblich genutz-ter Flächen ermöglicht werden. Die Aktualisierung des Planwerkes erfolgt auch unter der Prämisse der Si-cherung vorhandener Gewerbebetriebe und Arbeitsplätze und unter Berücksichtigung deren auf die Zukunft hin ausgerichteten Entwicklungspotentiale.

Öffentliche Auslegung

Die Änderungsentwürfe des Bebauungsplanes/der Örtlichen Bauvorschriften liegen, mit der Begründung, dem Bericht über die schalltechnische Untersuchung sowie dem Bericht über die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung und der standortbezogenen Vorprüfung zur Herstellung einer Flutmulde am „Hohlbinsengraben“ in der Zeit vom 20.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Angelbachtal, Schlossstraße 1, vor Zimmer 15 während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist sind die Entwurfsunterlagen auch im Internet unter www.angelbachtal.de einsehbar.

Mit dem Entwurf kann das Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung eingesehen werden. Die DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen der Bebauungsplan-Änderung Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung hinterfragt möglicherweise entstehende Auswirkungen der Planung auf europäische Vogelarten, Mauer- und Zauneidechsen.
Weitere Überprüfungen erfolgten im Hinblick auf Fledermäuse, die Haselmaus, Amphibien, Schmetterlinge, Käfer und Libellen.

Während der Auslegungsfrist können, schriftlich oder mündlich, bei der Gemeinde Angelbachtal Stellung-nahmen abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Angelbachtal, den 10.02.2023

Frank Werner
Bürgermeister
 
 

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