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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024: Neue Grundsteuer soll für Gemeinde aufkommensneutral sein

Gemeinderat legte neue Hebesätze fest – Rechnungsamtsleiter: Es wird Gewinner und Verlierer geben

Angelbachtal. (ram) Der nach der Grundsteuerreform ab Januar gültige Hebesatz für die Grundsteuer steht fest. Bei einer Gegenstimmte legte der Gemeinderat nach kurzer Aussprache die neuen Sätze fest, aus denen sich im Zusammenspiel mit dem vom Finanzamt errechneten Steuermessbetrag, die künftige Grundsteuer errechnet. Die Hebesatz A für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurde auf 450 von Hundert, der für Grundstücke (B) auf 148 von Hundert festgesetzt.
Notwendig machte die Neufestsetzung der Grundsteuer-Hebesätze die von der Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossene Grundsteuerreform, die ab erstem Januar greift. Dann spielt vor allem die Grundstücksgröße und der jeweilige Bodenrichtwert eine Rolle, nicht aber die Größe des Gebäudes. Somit sprach Rechnungsamtsleiter Peter Horsinka auch von Gewinnern und Verlierern der Reform. Zwar habe das Land mittgeteilt, dass das gesamte Grundsteueraufkommen in der Gemeinde durch die Reform nicht steigen soll. Doch ergeben sich durch die neuen Kriterien zur Berechnung durchaus Verschiebungen für bestimmte Grundstücksbesitzer: Deutlich mehr bezahlen müssen dann Eigentümer großer Grundstücke, die beispielsweise nur mit einem kleinen Gebäude bebaut sind. Günstiger dürfte es für Gewerbegrundstücke und massiv bebaute Grundstücke werden, wie Horsinka ausführte. 
Da die Bebauung künftig keine Rolle mehr spielt, könnte die Reform auch helfen, die etwa 60 unbebauten Grundstücke im Ortsgebiet zur Baureife zu führen, so der Rechnungsamtsleiter. Aktuell bezahlen die Eigentümer dieser Grundstücke kaum Grundsteuer. 
Gemeinderat Roland Lang (BV/CDU) schlug mit Blick auf die zukünftige finanzielle Situation der Gemeinde vor, die Hebesätze so festzulegen, dass die Gemeinde zehn Prozent mehr Grundsteuereinkommen erzielt. Heimo Linse (Bunte Liste) verwies darauf, dass im Verfahren noch einiges offen sei, und man eher „den Ball flach halten“ solle, was Erhöhungen angehe. Kritik an der Grundsteuerreform des Landes klang mehrfach an: Lukas Del Monego (Junge Liste) meinte, die Reform gehe zu Lasten des ländlichen Raumes mit seinen großen Grundstücken und auch Markus Haaß äußerte Zweifel, nannte es aber ein gutes Signal an die Bevölkerung, dass das Verfahren aufkommensneutral gestaltet werde.
Somit wurde auch schnell klar, dass der Antrag von Roland Lang, durch die neuen Hebesätze die Grundsteuereinnahmen zu erhöhen, keine Mehrheit findet. Er wurde bei nur einer ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.
Ohne Erhöhung dürfte es dann auch im neuen Jahr dabei bleiben, dass Angelbachtal auf dem letzten Platz der Grundsteuerliste im Rhein-Neckar-Kreis liegt. Aktuell liegt der Schnitt im Kreis bei 140 Euro, in Angelbachtal beträgt die Grundsteuer lediglich 96 Euro je Einwohner, so Peter Horsinka zu den Vergleichszahlen.
 

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