Angelbachtal. (ram) Wird der komplette Maßnahmenplan umgesetzt, wie er jetzt im Rahmen der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung erarbeitet wurde, gilt bald im gesamten Ortsgebiet Tempo 30 km/h. Bei einer Enthaltung und nach ausgiebiger Aussprache beschloss der Gemeinderat am Montag die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit als nächsten Verfahrensschritt.
Aktuell gilt das reduzierte Tempo nur auf Teilen der Bundes- und Landesstraßen im Ortsgebiet. Während in vielen umliegenden Gemeinden in den zurückliegenden Monaten bereits die Tempo-30-Zonen ausgeweitet wurden, hatte man in Angelbachtal aufgrund verschiedener großer Baumaßnahmen auf den Durchfahrtsstraßen erst im Jahr 2022 die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung beschlossen. Dazu gehörten Verkehrszählungen und Berechnungen zur Lärmbelastung für jedes Gebäude an den Durchgangstraßen, die inzwischen vom Ingenieurbüro Köhler und Leutwein durchgeführt wurden.
Erfasst wurde dabei neben den Lärmwerten auch die in den Haushalten gemeldeten Einwohner, so dass aus den Daten eine sogenannte Betroffenheitsanalyse erstellt werden konnte, wie Verkehrsplaner Frank Rogner zu seinen Untersuchungen erklärte. Deutlich wurde dabei, dass 29 Prozent der Bevölkerung hohen Lärmimmissionen (>55dB(A)) ausgesetzt sind, 15 Prozent der Bevölkerung sind gesundheitsgefährdenden Immissionen (>65dB(A)) ausgesetzt.
Bürgermeister Frank Werner erinnerte schon bei der Einleitung zum Tagesordnungspunkt an den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2014, im gesamten Gemeindegebiet das Tempo auf 30 Stundenkilometer zu begrenzen. Im ersten Lärmaktionsplanverfahren wurde dies von den zuständigen Verkehrsbehörden allerdings nur für bestimmte Bereiche genehmigt. In den zehn Jahren habe sich einiges an den Regularien geändert, erklärte dazu Planer Frank Rogner. Gleichzeitig sei in stark betroffenen Bereichen eine weitere Temporeduzierung auf beispielsweise 20 km/h, wie sie Gemeinderat Frank Reinbold (Freie Wähler) für Teile der Eichtersheimer Hauptstraße vorgeschlagen hatte, kaum möglich, so Rogner.
Somit sieht der Vorschlag des Planungsbüros hauptsächlich die Ausweitung der Tempo-30-Zonen im Bereich der Hauptstraße (entlang der Schlossparkmauer), auf die Bruchsaler Straße, die Schlossstraße, die Karlstraße und den Restbereich der Wilhelmstraße bis zum Beginn des Industriegebiets vor. Für die Ortseinfahrt der B292 von Östringen wird eine Temporeduzierung auf 50 km/h ab den Beginn der Bebauung vorgeschlagen. Ob das Regierungspräsidium die Vorschläge allerdings mitträgt, muss erst das folgende Offenlageverfahren zeigen. Dazu verwies der Bürgermeister auch auf die Aufgabe der Bundesstraßen, den überörtlichen Verkehr schnell abzuführen. Somit hätten die Behörden die unterschiedlichen Interessen abzuwägen.
Die Gemeinderäte befürworteten die Vorschläge in ihren Stellungnahmen, Anne Gmelin (Freie Wähler) sprach von einem „wichtigen Zeichen“ und lobte, dass keine Unterschiede für die Tag- und Nachtzeit vorgeschlagen wurden. Somit steige auch die Sicherheit für die Fußgänger. Fraktionskollege Jürgen Lutz kritisierte zwar, dass sowohl in der Karlstraße wie auch in der Wilhelmstraße die Beschränkungen nicht direkt am Ortsschild beginnen sollen, sprach für die restlichen Pläne aber von einem „großen Wurf“. Christoph Haag (Bunte Liste) verwies auf die vielen Lastwagen als Hauptproblem und hinterfragte auch die Lärmreduktion durch anderen Asphalt. Was die LKW angehe, schlug der Planer vor, diese per Beschilderung vom Ortsende Östringen zunächst Richtung Mühlhausen und dann auf die B39 zu leiten, so dass weniger Schwerverkehr durch die Hauptstraße rolle. Dies werde man in den Plan aufnehmen. Verbesserungen durch anderen Asphalt seien kaum möglich, viel bringe jedoch die Erneuerung schadhafter Beläge, so Rogner. Zustimmung gab es auch von der Jungen Liste, Elisabeth Olesch bezeichnete es als richtig, die Lücken bei der Temporeduzierung zu schließen.
Bei einer Enthaltung wurde die Offenlage der Lärmaktionsplanung beschlossen, an der sich dann auch die Bürger beteiligen können. Ähnlich wie in einem Bebauungsplanverfahren muss der Gemeinderat die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden später berücksichtigen, wenn der Lärmaktionsplan beschlossen wird.